Winter-Transferperiode 2020/21: Spielerwechsel vom 2. Januar bis 1. Februar möglich
Die Winter-Transferperiode in der Bundesliga und 2. Bundesliga dauert in der Saison 2020/21 von Samstag, 2. Januar 2021, bis Montag, 1. Februar 2021.
Neuzugänge können demnach frühestens nach dem 14. Spieltag der Bundesliga und 2. Bundesliga (2. bis 4. Januar) eingesetzt werden. Dies folgt den in der Lizenzordnung Spieler (LOS) enthaltenen Vorgaben, nach denen die Frist zur Erteilung einer Spielerlaubnis für die Spieltage Samstag, Sonntag, und Montag der vorhergehende Freitag ist – während der kommenden Transferperiode kann dies frühestens nach dem 14. Spieltag umgesetzt werden. Für vereinseigene Vertragsspieler/Amateure ist eine Spielerlaubnis für den 14. Spieltag möglich.
In der laufenden Saison ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass eine Spielerlaubnis erst erteilt wird, sobald bei einem Spieler die im medizinisch-hygienischen Konzept der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ je nach Pandemie-Level vorgegebene Anzahl an PCR-Testungen im dort festgelegten Abstand mit jeweils negativem Befund erfolgt ist. Vor einem Einstieg ins Mannschaftstraining sind während der Transferperiode bei Neuzugängen mindestens zwei negative PCR-Testungen im Abstand von mindestens 48 Stunden erforderlich. Diese Testungen sind grundsätzlich in Laboren, mit denen die DFL eine Kooperationsvereinbarung zur fachärztlichen Unterstützung der Bundesliga und 2. Bundesliga geschlossen hat, durchzuführen – wobei während der kommenden Winter-Transferperiode ausschließlich der erste der beiden notwendigen negativen Tests auch dann anerkannt wird, wenn dieser in einem der von der UEFA für die internationalen Club-Wettbewerbe vorgegebenen Labore durchgeführt wurde.
In der spielfreien Zeit zwischen dem 13. Spieltag (18. bis 21. Dezember) und dem 14. Spieltag (2. bis 4. Januar) der Bundesliga und 2. Bundesliga sind zwei PCR-Testungen innerhalb einer Woche bei einem Abstand von maximal fünf Tagen durchzuführen. Bei Clubs, die den Trainingsbetrieb in der spielfreien Zeit länger als fünf Tage unterbrechen, sind vor dem auf die jeweilige Pause folgenden ersten gewöhnlichen Mannschaftstraining zwei negative PCR-Testungen mit einem Abstand von mindestens 24 Stunden notwendig. Hierbei gilt ebenfalls, dass ausschließlich der erste der beiden notwendigen negativen Tests auch dann anerkannt wird, wenn dieser in einem der von der UEFA vorgegebenen Labore durchgeführt wurde. Für den 14. Spieltag gilt dabei unverändert, dass bei hohem Pandemie-Level der letzte Test der Heimmannschaft frühestens 36 Stunden und der letzte Test für Auswärtsmannschaften frühestens 52 Stunden vor einem Spiel durchzuführen ist.
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