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VfL-Torwart Patrick Drewes musste bei Union vom Platz geholfen werden
VfL-Torwart Patrick Drewes musste bei Union vom Platz geholfen werden - © IMAGO/Eibner-Pressefoto / Claudius Rauch
VfL-Torwart Patrick Drewes musste bei Union vom Platz geholfen werden - © IMAGO/Eibner-Pressefoto / Claudius Rauch
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Wertung des Spiels Union gegen Bochum: DFB-Bundesgericht verhandelt Berufungen mündlich

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt die eingegangenen Berufungen von Union Berlin, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zum Bochumer Einspruch gegen die Spielwertung der Bundesligapartie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mündlich. Termin dafür ist Freitag, 28. Februar 2025, ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt.

Die Sitzung leitet Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und Carsten Ramelow.

Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt.

Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts haben neben Union Berlin auch Kiel und St. Pauli Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht in § 26 Nr. 2 eine solche Konstellation vor unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen". Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wird das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden.

Quelle: DFB